- Zugmaschinen, die nach Bauart zur Verwendung für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden, maximale bbH 40 km/h - mit Anhänger maximale Geschwindigkeit 25 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen/Stapler sowie andere Flurförderzeuge
maximale bbH 25 km/h - auch mit Anhänger