Leichtkrafträder bis maximal 125 cm³
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³
- Motorleistung maximal 11 kW
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
- Leistung bis max. 15 kW