Motorrad – A1

Leichtkrafträder bis maximal 125 cm³

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125 cm³
  • Motorleistung maximal 11 kW
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung bis max. 15 kW

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