Nutzfahrzeuge – T

  • Zugmaschinen mit maximaler bbH 60 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen mit bbH max. 40 km/h
    die je nach Bauart zur Verwendung für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
    und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • mit Anhänger

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