- Zugmaschinen mit maximaler bbH 60 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen/Futtermischwagen mit bbH max. 40 km/h
die je nach Bauart zur Verwendung für landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind
und für solche Zwecke eingesetzt werden. - mit Anhänger